Selbsthilfeförderung der Krankenkassen

Die Arbeit der Suchtselbsthilfe in NRW wird von den Krankenkassen finanziell gefördert. Dies gilt sowohl für örtliche Selbsthilfegruppen wie auch für Landesorganisationen. Auf den Internetseiten der GKV-Selbsthilfeförderung in NRW finden Sie grundlegende Informationen rund um das Förderverfahren, die Rahmenbedingungen sowie die entsprechenden Antragsformulare für die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V.

Die pauschale und projektbezogene Förderung der Suchtselbsthilfe wird in den Mitgliedsverbänden des FAS NRW als ein zentrales Aufgabengebiet betrachtet. Die FAS-Vertreter*innen stehen hier in engem Austausch mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren der Selbsthilfeunterstützung und berichten zeitnah über Neuerungen und Änderungen im Förderwesen.

Für den FAS NRW in den Sitzungen der Selbsthilfeförderung der Krankenkassen sowie im Beirat der Service-Stelle Projektförderung für Landesorganisationen:

Karin Oerschkes

Fachausschuss Suchtselbsthilfe NRW

karinoerschkes@gmx.de