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Krankenkassenförderung

Die Arbeit der Suchtselbsthilfe in NRW wird von den Krankenkassen finanziell gefördert. Dies gilt sowohl für örtliche Selbsthilfegruppen wie auch für Landesorganisationen. Auf den Internetseiten der GKV-Selbsthilfeförderung in NRW finden Sie grundlegende Informationen rund um das Förderverfahren, die Rahmenbedingungen sowie die entsprechenden Antragsformulare für die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V.

Die pauschale und projektbezogene Förderung der Suchtselbsthilfe wird in den Mitgliedsverbänden des FAS NRW als ein zentrales Aufgabengebiet betrachtet. Die FAS-Vertreter*innen stehen hier in engem Austausch mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren der Selbsthilfeunterstützung und berichten zeitnah über Neuerungen und Änderungen im Förderwesen im Sprecher*innenkreis.

 

 

Kontakt/Koordination:

Michaela Göddenhoff – Kreuzbund DV Essen

Michaela Göddenhoff

Kreuzbund DV Essen

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Torsten Wültner – BKD LV Westfalen

Torsten Wültner

BKD LV Westfalen

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